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AGB.

§ 1 ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten aus­schließ­lich gegenüber Un­ter­neh­mern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen des Kun­den. Der Kun­de nimmt hiermit diese AGB zur Kenntnis und erklärt sich mit ihrer Geltung einverstanden. Wir erbringen alle Lieferungen und Lei­stun­gen ausschließlich nach diesen Allgemeinen Ge­schäfts­be­din­gun­gen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Be­din­gun­gen des Vertragspartners werden auch bei Kenntnis unsererseits nur dann Ver­trags­be­stand­teil, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu­ge­stimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis ent­ge­gen­ste­hen­der oder von diesen AGB abweichender Be­din­gun­gen des Kunden die Lie­fe­rung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Alle Nebenabreden und Ver­trags­än­de­run­gen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Auf­he­bung vorstehenden Schriftformerfordernisses.

 

§ 2 ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auf­trags­be­stä­ti­gung nichts anderes ergibt. Die Auftragsannahme ist nur wirk­sam, wenn sie von uns schriftlich be­stä­tigt worden ist (Auf­trags­be­stä­ti­gung).

(2) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie insbesondere Ab­bil­dun­gen, technische Da­ten und Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd maß­ge­blich. Handelsübliche Ab­wei­chun­gen und Änderungen, die aufgrund recht­li­cher Vorschriften erfolgen oder technische Ver­bes­se­run­gen dar­stel­len sowie die Verbesserung von Bauteilen durch gleichwertige Teile be­hal­ten wir uns vor.

(3) An Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und Kostenvoranschlägen und anderen, dem Käu­fer überlassenen Unterlagen, behalten wir uns Ei­gen­tums- und Urheberrechte vor. Vor ih­rer Weitergabe an Dritte bedarf es un­se­rer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(4) Wir behalten uns vor, Kosten für Angebote und Entwurfsarbeiten gel­tend zu machen, für den Fall, dass ein Vertrag nicht zustande kommt.

(5) Wir behalten uns vor, einen Vertrag auch nach Zusendung einer Bestellung bei dem Kun­den zu stor­nie­ren (Rücktrittsvorbehalt), falls wir von dem Hersteller oder Vorlieferanten der be­stell­ten Ware nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden, uns dieser Umstand bei Absendung der Auf­trags­be­stä­ti­gung nicht bekannt war und wir ihn auch nicht zu vertreten haben.

 

§ 3 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Alle angegebenen Preise sind als Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) ausgewiesen. Die von dem Kun­den zu entrichtenden Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fracht-, Ver­sand­ko­sten und Versicherungen sind grundsätzlich nicht im Preis enthalten.

(2) Zahlungen erfolgen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 8 Ta­gen ab Rechnungsdatum mit Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rech­nungs­da­tum ohne Abzug an uns. Gezahlt wird per Rechnung.

(3) Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht, behalten wir uns vor, den geschuldeten Betrag mit acht Pro­zent­punk­ten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

 

§ 4 LIEFERUNG, LIEFERZEITANGABEN

(1) Für den Beginn der Lieferfrist ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller vertraglichen Einzelheiten voraus.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Er­fül­lung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vor­be­hal­ten.

(3) Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindliche Zusagen. Sie werden unter Zu­grun­de­le­gung normaler Produktionsabläufe und mit gebotener Sorgfalt festgelegt. Wir haften nicht für Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen, die wir nicht zu vertreten haben. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder un­se­ren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung um eine angemessene An­lauf­zeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder un­mög­lich machen.

(4) Zur Lieferung der Waren dürfen wir uns eines Dritten bedienen.

(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder kommt er schuldhaft sonstigen Mitwirkungspflichten nicht nach, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehr­auf­wen­dun­gen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(6) Sofern die Voraussetzungen von Absatz 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Un­ter­gan­ges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

§ 5 LIEFERUNGSBEDINGUNGEN

(1) Für Sendungen ab einem Netto-Auftragswert von 2.000,00 € gilt für Lieferungen innerhalb Deutsch­lands die Regelung „frei Haus“. Lieferungen an Fachhändler erfolgen an deren Lager. Endkunden wird die Ware hinter die erste verschlossene Tür geliefert.

(2) Bei Aufträgen mit einem Netto-Warenwert unter 2.000,00 € verstehen sich unsere Preise „ab Werk“, jedoch ausschließlich Verpackung. Bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert unter 150,00 € berechnen wir eine zu­sätz­li­che Bearbeitungsgebühr von 30,00 €.

(3) Für Lieferungen außerhalb Deutschlands gelten unsere Preise grundsätzlich „ab Werk“ ohne Ver­packung.

 

§ 6 VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

(1) Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat.

(2) Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.

 

§ 7 TEILLIEFERUNGEN

Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.

 

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG, RÜCKGABE

(1) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der Ware – auch Transportschäden – un­ver­züg­lich nach Erhalt zu überprüfen und uns Beanstandungen wegen Mangelhaftigkeit oder Falsch­lie­fe­rung unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen, schriftlich anzuzeigen.

Der Kunde ist ver­pflich­tet, uns die beanstandete Ware zur Überprüfung zugänglich zu machen.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Ge­fah­renü­ber­gang. Unser vertraglich zugesichertes Garantieversprechen bleibt hiervon unberührt.

(3) Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lie­fe­rung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu ver­lan­gen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 9 HAFTUNG

(1) Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf das zwei­fa­che des vom Kunden zu zahlenden Bestellwertes sowie auf vertragstypische und vor­her­seh­ba­re Schäden begrenzt.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Auch insoweit ist die Haftung auf das zweifache des vom Kunden zu zahlenden Bestellwertes sowie auf vertragstypische und vor­her­seh­ba­re Schäden begrenzt.

(3) Unsere Haftung für Verzug sowie unsere Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung ist eben­falls auf das zweifache des vom Kunden zu zahlenden Bestellwertes sowie auf vertragstypische und vor­her­seh­ba­re Schäden begrenzt.

(4) Die Haftung wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit so­wie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(5) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen son­sti­ger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden ge­mäß § 823 BGB.

(6) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt die­se auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mit­ar­bei­ter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

§ 10 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Auf­rech­nung oder Zurückbehaltung.

 

§ 11 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Ge­schäfts­ver­bin­dung unser Eigentum.

(2) Verarbeitung und Umbildung der Ware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Ver­pflich­tung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Brutto-Rech­nungs­wert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an welcher uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu ver­ar­bei­ten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Si­cher­heits­übe­reig­nun­gen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Um­fang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur wi­der­ru­fen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Hierdurch entstehende Kosten und Schäden trägt der Kunde.

 

§ 12 GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT

Es gelten die Bestimmungen des deutschen Rechts unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes. Alleiniger Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Strei­tig­kei­ten ist Bochum.

 

§ 13 DATENSCHUTZ

Personen- und unternehmensbezogene Daten unserer Kunden speichern und verarbeiten wir un­ter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

§ 14 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.